

Stadt Friedrichshafen am 07.12.2023 um 11:43 Uhr:
Ergänzende Information:
Verkehrszeichen müssen gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO fest eingebaut sein, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgestellt werden. Pfosten, Rahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein. Da sich das Schild an einer Absperrschranke befindet und nicht an einem grauen Rohrpfosten, gilt das VZ 250 nur in Verbindung mit heruntergelassener Absperrschranke.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unbekannter Teilnehmer am 02.08.2022 um 21:58 Uhr:
Ich glaube das ist nicht die Antwort auf die Frage des Ursprungsposters, darum hier noch einmal anders formuliert:
Hier ist an einem senkrechten Mast Zeichen 250 angebracht. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses Zeichen nicht gelten sollte, nur weil es an einem senkrecht stehenden Schrankenmast montiert ist und nicht an einem senkrecht stehenden "normalen" Verkehrszeichenmast. Sollte das Zeichen bei Nicht-Gültigkeit, also senkrecht stehender Schranke nicht abgedeckt/umgedreht/zugeklappt sein?

Unbekannter Teilnehmer am 02.08.2022 um 12:40 Uhr:
Das war aber leider nicht die Frage des Erstellers der Meldung. Die Frage war, da in der StVO nicht aufgeführt ist, wo das Stopp-Schild befestigt ist, es trotz geöffneter Schranke gilt. Streng genommen gilt es trotzdem, da es vorhanden ist und es nicht relevant ist, ob es an einem verzinkten Stahlrohr oder an einem Schrankenbaum befestigt neben der Straße steht. Bitte diese Frage noch beantworten. Danke.
Stadt Friedrichshafen am 02.08.2022 um 10:22 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Für das Zeichen "250 Verbot für Fahrzeug aller Art" gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung von der Verkehrsbehörde Friedrichshafen. Die Schranke in Verbindung mit dem Zeichen "250" und der Ampel kommt unter anderem bei einer Tunnelsperrung /-wartung zum Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Landratsamt Bodenseekreis am 01.08.2022 um 09:10 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unbekannter Teilnehmer am 29.07.2022 um 20:18 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.