Das Landratsamt Bodenseekreis, die Stadt Friedrichshafen, die Stadt Meersburg sowie die Gemeinde Kressbronn sind bestrebt, diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite sags-doch.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Kartenanwendungen sind mit Screenreader-Anwendungen nur eingeschränkt nutzbar
- Farben und Kontraste sind in einigen Fällen nicht barrierefrei, es liegt keine besonders kontrastreiche Version der Webseite vor
- Die PDF-Dokumente, die auf sags-doch.de verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei
- Fotos haben keinen Alternativtext
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. November 2020 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24. November 2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung von sags-doch.de entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das unten stehende Formular verwenden.
Sie können uns darüber hinaus auch eine Email an info[at]bodenseekreis.de oder stadtverwaltung[at]friedrichshafen.de senden, hier nehmen wir Ihre Anregungen zur Barrierefreiheit dieser Website ebenfalls entgegen.
Die wer denkt was GmbH (als technischer Dienstleister), das Landratsamt Bodenseekreis, die Stadt Friedrichshafen, die Stadt Meersburg sowie die Gemeinde Kressbronn sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie über das unten stehende Formular oder an die oben angegebenen Kontaktdaten per Email eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls Sie nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.