Stadt Friedrichshafen am 20.12.2022 um 11:26 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist eine Verkehrszählung notwendig. Die in der Verkehrszählung ermittelten Zahlen (Fahrzeugstärke und Querungszahlen von Fußgängern) sind erforderliche Richtzahlen. Eine Verkehrszählung hat stattgefunden und wurde ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass im Vergleich zur letzten Zählung der KFZ-Verkehr deutlich zurückgegangen ist und die Fußgängerquerungen leicht gestiegen sind.
Zur Überquerung der Straße kann die bereits bestehende Mittelinsel genutzt werden, denn gemäß der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung zu § 26 Fußgängerüberwege, sollen Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.
Durch die Mitteilinsel wird der Überquerungsvorgang in mehrere und damit leichter bewältigbare Teilquerungen aufgeteit. Die Mitteilinsel erleichtert die Überquerung, da jeweils nur der Fahrzeugstrom einer Richtung beachtet werden muss. Aufgrund dieser genannten Gründe wird kein Fußgängerüberweg angelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 17.10.2022 um 10:16 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 05.10.2022 um 09:19 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unbekannter Teilnehmer am 04.10.2022 um 12:45 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.