

Stadt Friedrichshafen am 12.04.2024 um 11:01 Uhr:
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 09.06.2022 um 13:06 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Die Beseitigung von Laub richtet sich nach der Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen:
Hiernach müssen besagten Gehweg die Straßenanlieger in diesem Bereich vom Laub befreien. Als Straßenanlieger gelten die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Stadt stehende unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m beträgt.
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. Die Eigentümer werden auf ihre Reinigungspflicht durch die Straßenverkehrsbehörde hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 01.12.2020 um 09:39 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unbekannter Teilnehmer am 19.11.2020 um 20:29 Uhr:
Anliegen ist erledigt. Verweis auf das Anliegen 11724.
Grundstückseigentümer sind in der Verantwortung anliegende Gehwege selbst frei zuhalten
Stadt Friedrichshafen am 19.11.2020 um 13:05 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unbekannter Teilnehmer am 19.11.2020 um 12:31 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.