

Unbekannter Teilnehmer am 26.09.2023 um 10:52 Uhr:
Hallo, es ist mir schon klar, dass meine aufgezeigten Zeichen (noch) nicht StVO-konform sind. Mit dieser Meldung wollte ich nur anregen, die Aufnahme dieser Zeichen in die StVO bei den hierfür zuständigen Behörden zu beantragen.
Stadt Friedrichshafen am 26.09.2023 um 10:25 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Grundsätzlich beziehen sich Zusatzzeichen auf ein Hauptzeichen. Das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) wird in der Regel unter die Hauptzeichen Gehweg, Verbot der Einfahrt oder Fußgängerzone angebracht. Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt sein dürfen (§ 46 Absatz 2 StVO)
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Bei den aufgezeigten Zeichen handelt es sich nicht um Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung.
Für den Radverkehr zugelassene Verkehrszeichen sind die VZ 237, 240, 241, 244 und VZ 242 mit ZZ 1022-10 sowie VZ 239 mit ZZ 1022-10.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 25.09.2023 um 11:06 Uhr:
Sind das offizielle zugelassene Schilder?
Stadt Friedrichshafen am 25.09.2023 um 09:59 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unregistrierter Nutzer am 23.09.2023 um 20:01 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.