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Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Parken gegenüber von Grundstücksein- und ausfahrten oder von Parkplätzen ist nicht grundsätzlich verboten. Dies gilt nur bei schmalen Fahrbahnen. In Jettenhausen ist dies nicht der Fall.
Das Parken ist hier nicht verboten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 28.11.2023 um 16:26 Uhr:
> Gegenüber von Einmündungen, Grundstücksausfahrten und Parkplätzen, die quer zur Fahrtrichtung stehen, ist grundsätzlich Parkverbot.
Ist das wirklich so? Ich hätte gedacht, dass bis zu 3 "Rangierfahrten" zuzumuten wären um aus seinem Grundstück herauszukommen.
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Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
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