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Gesamte Parksituation in Jettenhausen kontrollieren und sanktionieren (Nr. 17670)
Diese Anfrage wurde am 28.11.2023 via api gestellt.

Gestern konnte ich an den Parkplätzen an der Kirche nur sehr erschwert ausparken, weil gegenüber diesen Parkplätzen Autos am Straßenrand parkten. Gegenüber von Einmündungen, Grundstücksausfahrten und Parkplätzen, die quer zur Fahrtrichtung stehen, ist grundsätzlich Parkverbot. Dieses war aber nur ein Beispiel. In ganz Jettenhausen sieht es nicht anders aus. Hier bitte DRINGEND täglich kontrollieren und Knöllchen verteilen. Danke.

Meldung Nr. 17670 Gemeldet am 28.11.2023 Kategorie: Verkehrsführung & Parken Status: abgeschlossen Zuständig: Stadt Friedrichshafen
Bearbeitungshistorie

abgeschlossen
Stadt Friedrichshafen am 08.12.2023 um 11:17 Uhr:

Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Parken gegenüber von Grundstücksein- und ausfahrten oder von Parkplätzen ist nicht grundsätzlich verboten. Dies gilt nur bei schmalen Fahrbahnen. In Jettenhausen ist dies nicht der Fall.
Das Parken ist hier nicht verboten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 28.11.2023 um 16:26 Uhr:

> Gegenüber von Einmündungen, Grundstücksausfahrten und Parkplätzen, die quer zur Fahrtrichtung stehen, ist grundsätzlich Parkverbot.

Ist das wirklich so? Ich hätte gedacht, dass bis zu 3 "Rangierfahrten" zuzumuten wären um aus seinem Grundstück herauszukommen.


in Arbeit
Stadt Friedrichshafen am 28.11.2023 um 13:08 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 28.11.2023 um 09:00 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.