
Stadt Friedrichshafen am 20.03.2024 um 11:03 Uhr:
Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In der angegebenen Straße beträgt die Gesamtfahrbahnbreite ca. 4,70 m. Grundsätzlich ist es nicht verboten hier zu parken, wenn die Verkehrsteilnehmenden platzsparend am Fahrbahnrand abstellen und die Mindestrestfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten wird. Falls die Restfahrbahnbreite bei einem parkenden Fahrzeug nur 2,80 m beträgt, gilt hier ein gesetzliches Haltverbot. Dieses gesetzliche Haltverbot ist nicht nochmals durch Beschilderung oder Markierung zu verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 18.03.2024 um 10:40 Uhr:
Es wurde mit der Bearbeitung begonnen.
Bis zur Beantwortung Ihres Anliegens bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Stadt Friedrichshafen am 06.03.2024 um 09:08 Uhr:
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Unregistrierter Nutzer am 05.03.2024 um 18:41 Uhr:
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.