
Die Meldung wurde bearbeitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Das Befahren und demnach auch das Halten oder Parken auf den Gehweg ist nach § 12 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Um dieses Verbot zu verdeutlichen wurde bereits eine durchgezogene Linie neben dem Gehweg markiert. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Angesichts der allen Verkehrsteilnehmenden obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten, hat die Straßenverkehrsbehörde nur bedingten Einfluss auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden.
Sie haben neben den Kontrollen des Gemeindevollzugsdienst die Möglichkeit ein widerrechtlich parkendes Fahrzeug zu melden und anzuzeigen. Hinweise dazu finden Sie unter beigefügtem Link.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 24.03.2024 um 10:35 Uhr:
Ein Handwerkerauto mit Blinklicht zeigt ja, dass hier nur kurz gehalten wird...
Bitte, bitte: Leben und leben lassen!

Unregistrierter Nutzer am 20.03.2024 um 11:18 Uhr:
Es wurden schon Piktogramme auf den Weg markiert, aber nur an den Ausfahrten aus den Grundstücken. genau da, wo sich eher kein Auto hinstellt. Dort wo gute "Parkmöglichkeiten" sind fehlen die Kennzeichnungen jedoch. Vielleicht wäre es sinnvoll dort auch noch Markierungen auf dem Fussweg anzubringen? Oder Frankfurter Hütchen entlang des Randsteines setzen?
Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Stadt Friedrichshafen" weitergeleitet.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten dann weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team
Die Meldung wurde zur Freigabe an "Landratsamt Bodenseekreis" weitergeleitet.