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In dem betreffenden Bereich sind bereits "30-Bodenmarkierungen" markiert, um die geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nochmals zu verdeutlichen. Zusätzlich ist auch die Vorfahrtregel "Rechts vor Links" markiert. Aufgrund diesen bereits vorhandenen Markierungen sind weitere Beschilderungen oder Markierungen nicht erforderlich. Angesichts der allen Verkehrsteilnehmenden obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung eigenverantwortlich zu beachten, kann die Straßenverkehrsbehörde nur bedingten Einfluss auf deren Verhalten nehmen. Durch parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand wird der fließende Verkehr ebenfalls ausgebremst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Stadt Friedrichshafen am 16.04.2024 um 10:58 Uhr:
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Ihr Sags-doch-Team
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