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Die Straßenverkehrsordnung schreibt für Parkplätze keine explizite Höchstgeschwindigkeit vor. Die Rechtsprechung hat Schrittgeschwindigkeit festgelegt, da auf Parkplätzen unübersichtliche Situationen herrschen und sowohl zu Fuß Gehende/Radfahrende sowie Fahrzeuge unterwegs sind. Schrittgeschwindigkeit sorgt dafür, dass Fahrende rechtzeitig auf andere Verkehrsteilnehmende reagieren können.
Die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, welche im § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden sind, sind zu beachten:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Weiter sind auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung zur Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1 StVO) zu beachten:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sags-doch-Team

Unregistrierter Nutzer am 18.09.2024 um 10:48 Uhr:
Laut Rechtsprechung ist auf Parkplätzen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten (Quelle: bussgeldkatalog.org/verkehrsregeln-parkplatz). Ob dies nun explizit beschildert wird oder nicht, leider halten sich viele Leute nicht (mehr) an Regeln, zumal das Sanktionsrisiko ziemlich gering ist.
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