Stellungnahme Stadt Friedrichshafen:
Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen denkmalgeschützten Gebäuden im Sinne des Denkmalschutzgesetzes und „historischen“ Gebäuden, die das Stadtbild prägen. Was in Baden-Württemberg ein Baudenkmal ist, regelt das Denkmalschutzgesetz BW. Die Überprüfung und Bewertung der Objekte erfolgt durch das Referat Denkmalkunde beim Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begutachtung nach vorgegebenen Kriterien. Hier gibt es drei Kategorien: Wissenschaftliche, künstlerische und/oder heimatgeschichtliche Gründe, die zur Einstufung als Kulturdenkmal führen können. Die Voraussetzungen sind sehr hoch, so muss z.B. noch sehr viel originale Substanz vorhanden sein und der Erhalt des Objektes muss von öffentlichem Interesse sein, um eine Einstufung als Denkmal zu erhalten. So reicht z.B. ein städtisches Interesse am Erhalt meist nicht aus, allenfalls im Sonderfall, wenn z.B. eine sehr berühmte Person der Stadt dort geboren wurde und/oder dort wohnte. Weder spielen rein städtebauliche Gründe eine maßgebliche Rolle noch das Alter der Gebäude. So sind die jüngsten Baudenkmale in Baden-Württemberg erst ca. 30 Jahre alt. Hierzu zählt in Friedrichshafen z.B. das Graf-Zeppelin-Haus. In Friedrichshafen gibt es im Stadtbild noch sehr wenige Bauten des vorletzten/ Beginn des letzten Jahrhunderts, was den großen Schäden im 2. Weltkrieg geschuldet ist. Die aus dieser Zeit noch vorhandenen Bauten erfüllen in der Regel die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes jedoch nicht, so dass eine positive Bewertung als Kulturdenkmal oft ausscheidet. Um erhaltenswerte Gebäude in der Stadt zu schützen, hat Anfang 2017 eine enge Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege begonnen. Es wurde eine Vorschlagsliste von zu überprüfenden Gebäuden an das Landesamt übersandt, um eine Überprüfung und damit eine Klarstellung in Hinblick auf eine evtl. Denkmaleigenschaft zu erhalten. So wurden z.B. das Verwaltungsgebäude der Bahn in der Eugenstraße sowie der Kran vor K42 an der Seestraße überprüft und als Denkmal bestätigt. Was die finanzielle Seite betrifft, so gibt es hier bereits verschiedene Möglichkeiten. Denkmalbesitzer können für genehmigte Sanierungsarbeiten sowohl Zuschüsse als auch nicht unerhebliche Steuerentlastungen abrufen. Auch durch die Stadt werden Maßnahmen an Baudenkmalen finanziell unterstützt, das Budget hierfür beträgt derzeit jährlich 20.000 EUR. Grundsätzlich besteht die gesetzliche Verpflichtung von Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmalen, dies im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Das Land trägt hierzu durch Zuschüsse nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei. Die von der Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden derzeit kaum abgerufen. Die untere Denkmalbehörde wird die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zukünftig noch einmal explizit auf diese Möglichkeit hinweisen. Sollte der Bedarf entsprechend ansteigen, könnte in den künftigen Jahren der Haushaltsansatz ggf. entsprechend angepasst werden.
Thomas Kliebenschedel
29.06.2017 um 13:05 • Der/Die Teilnehmende ist für diesen Beitrag
Dirgni
27.07.2017 um 00:39 • Der/Die Teilnehmende ist für diesen Beitrag