Stellungnahme Stadt Friedrichshafen:
Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsgrundsätzen liegen die Steuern – und damit auch Steuererhöhungen – an vorletzter Stelle, lediglich gefolgt von Kreditaufnahmen an letzter Stelle. Die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen verlangt eine sorgfältige Prüfung bei Steuererhöhungen. Friedrichshafen liegt mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 350 v.H. im guten Durchschnitt vergleichbarer Städte; insoweit sind wir auch ein verlässlicher Partner für unsere Betriebe und Unternehmen. Zudem erreichten wir in der Vergangenheit jeweils deutlich höhere Gewerbesteuereinnahmen als zunächst geplant.
Thomas Kliebenschedel
19.07.2017 um 16:04 • Der/Die Teilnehmende ist gegen diesen Beitrag
Jörn von Lucke
24.07.2017 um 16:28 • Der/Die Teilnehmende ist gegen diesen Beitrag